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Presse
12.02.2014, 17:31 Uhr | Übersicht | Drucken
Brandenburg passt Waldbrandstufen an.

Nach Änderung des Waldgesetzes nun auch in Brandenburg bundeseinheitliche Waldbrandstufen

Brandenburg passt seine Waldbrandstufen dem nationalen und internationalen Standard an. Das Warnsystem besteht künftig – wie in anderen Bundesländern – nicht mehr aus vier, sondern aus fünf Gefahrenstufen. Das geht aus dem Entwurf für ein so genanntes Artikelgesetz hervor, mit dem Fachgesetze auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen.

Zur Erklärung:

Waldbrandgefahr wird in Brandenburg durch Warnstufen angezeigt. In den einzelnen Bundesländern werden dazu unterschiedliche Skalierungen und Bezeichnungen benutzt. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg verwenden das aus DDR-Zeiten bekannte System mit den Stufen 0 bis 4 mit römischen oder lateinischen Ziffern. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg verwenden dagegen mit den Stufen 1-5 die Skalierung des Deutschen Wet-terdienstes (DWD), mit dem das Land Brandenburg bei der Ermittlung der Waldbrandwarnstufen kooperiert.

Im Oktober 2013 beschlossen die Forstchefs der Länder, dass mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 bundesweit eine einheitliche Bezeichnung der Waldbrandgefahr eingeführt und damit auch eine Anpassung an den internationalen Standard erfolgen soll. Auch in der bundesweiten Wetterberichterstattung und beim DWD werden ausschließlich die internationalen Skalen gebraucht. In Brandenburg soll nach der Gesetzesänderung außerdem die Bezeichnung „Waldbrandwarnstufe“ durch „Waldbrandgefahrenstufe“ ersetzt werden.

Legende Waldbrandgefahrenindex:

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr
Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr
Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

Die Änderungen, die das Kabinett nach Vorlage von Agrarminister Jörg Vogelsänger am 11.02.2014 in Potsdam beschloss, betreffen auch das Landentwicklungsgesetz und das Jagdgesetz. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übergeben.

11.02.2014 von Staatskanzlei

- See more at: http://www.lfv-bb.de/index.php?dat=news&id=3313#sthash.A8Dyno02.dpuf



Quelle: Landesfeuerwehrverband Brandenburg



Nach Änderung des Waldgesetzes nun auch in Brandenburg bundeseinheitliche Waldbrandstufen

Brandenburg passt seine Waldbrandstufen dem nationalen und internationalen Standard an. Das Warnsystem besteht künftig – wie in anderen Bundesländern – nicht mehr aus vier, sondern aus fünf Gefahrenstufen. Das geht aus dem Entwurf für ein so genanntes Artikelgesetz hervor, mit dem Fachgesetze auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen.

Zur Erklärung:

Waldbrandgefahr wird in Brandenburg durch Warnstufen angezeigt. In den einzelnen Bundesländern werden dazu unterschiedliche Skalierungen und Bezeichnungen benutzt. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg verwenden das aus DDR-Zeiten bekannte System mit den Stufen 0 bis 4 mit römischen oder lateinischen Ziffern. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg verwenden dagegen mit den Stufen 1-5 die Skalierung des Deutschen Wet-terdienstes (DWD), mit dem das Land Brandenburg bei der Ermittlung der Waldbrandwarnstufen kooperiert.

Im Oktober 2013 beschlossen die Forstchefs der Länder, dass mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 bundesweit eine einheitliche Bezeichnung der Waldbrandgefahr eingeführt und damit auch eine Anpassung an den internationalen Standard erfolgen soll. Auch in der bundesweiten Wetterberichterstattung und beim DWD werden ausschließlich die internationalen Skalen gebraucht. In Brandenburg soll nach der Gesetzesänderung außerdem die Bezeichnung „Waldbrandwarnstufe“ durch „Waldbrandgefahrenstufe“ ersetzt werden.

Legende Waldbrandgefahrenindex:

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr
Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr
Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

Die Änderungen, die das Kabinett nach Vorlage von Agrarminister Jörg Vogelsänger am 11.02.2014 in Potsdam beschloss, betreffen auch das Landentwicklungsgesetz und das Jagdgesetz. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übergeben.

11.02.2014 von Staatskanzlei

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Nach Änderung des Waldgesetzes nun auch in Brandenburg bundeseinheitliche Waldbrandstufen

Brandenburg passt seine Waldbrandstufen dem nationalen und internationalen Standard an. Das Warnsystem besteht künftig – wie in anderen Bundesländern – nicht mehr aus vier, sondern aus fünf Gefahrenstufen. Das geht aus dem Entwurf für ein so genanntes Artikelgesetz hervor, mit dem Fachgesetze auf den aktuellen Stand gebracht werden sollen.

Zur Erklärung:

Waldbrandgefahr wird in Brandenburg durch Warnstufen angezeigt. In den einzelnen Bundesländern werden dazu unterschiedliche Skalierungen und Bezeichnungen benutzt. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg verwenden das aus DDR-Zeiten bekannte System mit den Stufen 0 bis 4 mit römischen oder lateinischen Ziffern. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg verwenden dagegen mit den Stufen 1-5 die Skalierung des Deutschen Wet-terdienstes (DWD), mit dem das Land Brandenburg bei der Ermittlung der Waldbrandwarnstufen kooperiert.

Im Oktober 2013 beschlossen die Forstchefs der Länder, dass mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 bundesweit eine einheitliche Bezeichnung der Waldbrandgefahr eingeführt und damit auch eine Anpassung an den internationalen Standard erfolgen soll. Auch in der bundesweiten Wetterberichterstattung und beim DWD werden ausschließlich die internationalen Skalen gebraucht. In Brandenburg soll nach der Gesetzesänderung außerdem die Bezeichnung „Waldbrandwarnstufe“ durch „Waldbrandgefahrenstufe“ ersetzt werden.

Legende Waldbrandgefahrenindex:

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr
Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr
Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr
Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

Die Änderungen, die das Kabinett nach Vorlage von Agrarminister Jörg Vogelsänger am 11.02.2014 in Potsdam beschloss, betreffen auch das Landentwicklungsgesetz und das Jagdgesetz. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übergeben.

11.02.2014 von Staatskanzlei

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